Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma K-Type Digital Solutions (im Folgenden kurz: K-Type). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle einer Lieferung oder Leistungserbringung nicht Vertragsbestandteil.

ANSPRECHPARTNER bei K-Type und weisungsbefugt (fachlich sowie disziplinarisch) gegenüber den Angestellten von K-Type ist ausschließlich Herr Martin Becker.

K-Type ist berechtigt, sich zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen der HILFE DRITTER zu bedienen. K-Type ist in zumutbarem Umfang zu TEILLIEFERUNGEN UND TEILLEISTUNGEN berechtigt. Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben EIGENTUM VON K-TYPE. K-Type behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der Testzeit nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

LEISTUNGSVERZÖGERUNGEN aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat K-Type nicht zu vertreten und berechtigen K-Type, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren ABNAHME schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt vier Wochen, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Die Software gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde dies durch schlüssiges Verhalten anzeigt. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er K-Type unverzüglich, spätestens nach 10 Werktagen schriftlich konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei K-Type ein, gilt das Werk ebenfalls als abgenommen. Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile ist Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung. Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Die VERGÜTUNG von K-Type erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von K-Type, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Von K-Type erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von K-Type getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von K-Type für ihre Leistungen ver­langten Vergütungssätze als üblich. Alle Vergütungen verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand, werden alle anfallenden Tätigkeiten bezüglich dieses Projektes erfasst und in Rechnung gestellt. Dazu gehören neben der reinen Softwareimplementierung auch alle organisatorischen Tätigkeiten, wie beispielsweise Projektplanung, Tests, Nachbesserungen, mündliche, sowie fernmündliche Projektbesprechungen, Präsentationen, Fahrten zum und Termine beim Kunden und ähnliche projektbezogene Tätigkeiten.

Für die Ausführung des Auftrags bzw. die Durchführung des Vertrages entstehende – erforderliche und einzeln nachzuweisende – AUSLAGEN wird vereinbart, dass diese vom Kunden an K-Type gesondert zu erstatten sind. Dies gilt insbesondere für die erforderlich werdende Hinzuziehung Dritter sowie die im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Reise-, Wege- und Unterbringungskosten und sonstigen Spesen.

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur WIDERRUFLICH gestattet. K-Type kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Der Kunde ist berechtigt, die erbrachten Leistungen einschließlich Dokumentation für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen NUTZUNGSRECHTE bleiben – soweit nicht anders vereinbart – grundsätzlich bei K-Type; K-Type darf die Software anderweitig verwerten.

ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG sind – soweit nicht anders vereinbart – grundsätzlich die Büros von K-Type.

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus VERTRAULICH zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

K-Type speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der DATENSCHUTZRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN. Der Kunde stimmt zu, dass K-Type im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Kunden speichert und verarbeitet.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von K-Type, sofern der Kunde Kaufmann ist oder die übrigen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung gem. § 38 ZPO vorliegen. K-Type ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben sich aus der Vertragsurkunde, der Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer Auftragsbestätigung dem zugrundeliegenden Angebot sowie diesen Allgemeinen Bedingungen. LEISTUNGSINHALT sind ausschließlich die dort genannten Lieferungen und Leistungen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gegen Forderungen kann der Kunde ausschließlich mit solchen Gegenforderung aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur insoweit erlaubt, als die Gegenforderung auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

K-Type / Stand: 12.05.2023